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Vorsorge

Berufsunfähigkeits­versicherung: sinnvoll, Kosten, Gesundheitsfragen

Klaus Fuchs, Geschäftsführer bei FF FinanzzentrumKlaus FuchsGeschäftsführer, FF FinanzzentrumVeröffentlicht 16. Oktober 2026 · 9 Minuten Lesezeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können (§ 172 VVG). Ab welchem Grad gezahlt wird, legt der Vertrag fest. Wer ab dem 2. Januar 1961 geboren ist, kann von der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Erwerbsminderungsrente erhalten, und die nur, wenn er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in keiner Tätigkeit mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Verbraucherzentrale nennt die Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben. Der Beitrag hängt vor allem von Beruf, Alter, Gesundheit, Rentenhöhe und Laufzeit ab.

Was gilt rechtlich als Berufsunfähigkeit?

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert den Begriff in § 172 Abs. 2. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann. Ursache muss eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein. Und der Zustand muss voraussichtlich auf Dauer bestehen.

Es zählt der zuletzt ausgeübte Beruf, nicht der erlernte. Wer gelernter Schlosser ist und heute in der IT arbeitet, wird laut Verbraucherzentrale nach seiner Tätigkeit in der IT beurteilt. Eine Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit: Arbeitsunfähig ist, wer vorübergehend ausfällt und absehbar zurückkehrt.

Das Gesetz legt nur den Rahmen fest. Wann genau der Versicherer zahlt, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags.

Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung: 50 Prozent und sechs Monate?

Finanztip beschreibt die Leistungsvoraussetzung so: Die Versicherung zahlt, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate nicht mehr als 50 Prozent arbeiten können. Beide Werte stehen nicht im Gesetz, sie sind Vertragsgestaltung. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lassen den Prozentsatz und den Zeitraum offen; jeder Versicherer trägt sie selbst ein. Die Musterbedingungen sind ausdrücklich unverbindlich, abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Die Verbraucherzentrale zählt folgende Regelungen zum Mindestinhalt eines guten Vertrags:

  • Leistung, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann, auch nach einem Berufswechsel.
  • Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich sechs Monate andauert oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
  • Die Rente wird rückwirkend ab dem ersten Tag dieses Sechsmonatszeitraums gezahlt.
  • Bei verspäteter Meldung zahlt der Versicherer mindestens drei Jahre rückwirkend.
  • Während der Leistungsprüfung werden die Beiträge auf Wunsch gestundet.
  • Der Versicherer verzichtet auf Kündigung und Beitragserhöhung, wenn sich später herausstellt, dass Vorerkrankungen ohne Verschulden nicht angegeben wurden.
  • Der Schutz gilt weltweit.

Was bedeutet abstrakte Verweisung und warum sollte darauf verzichtet werden?

Nach § 172 Abs. 3 VVG darf ein Vertrag eine zusätzliche Hürde enthalten: Der Versicherer zahlt dann nur, wenn Sie auch keine andere Tätigkeit ausüben oder ausüben können, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Kommt es darauf an, ob Sie eine solche Tätigkeit ausüben könnten, spricht man von abstrakter Verweisung. Der Versicherer kann Sie dann auf einen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben.

Die Verbraucherzentrale zählt den Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu den Regelungen, die ein guter Vertrag mindestens enthalten sollte. Ihr Beispiel: Es wird nicht geprüft, ob ein Chirurg nach einer dauerhaften Verletzung der Hand noch als Fachgutachter arbeiten könnte.

Davon zu unterscheiden ist die konkrete Verweisung, die auch die GDV Musterbedingungen in ihrer Grundfassung enthalten: Keine Leistung gibt es, wenn Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausüben, die in Vergütung und sozialer Wertschätzung nicht spürbar unter Ihrem bisherigen Niveau liegt.

Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?

Eine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit gibt es nach § 240 SGB VI nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch für sie nur als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze. Alle Jüngeren können bei gesundheitlichen Einschränkungen nur eine Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI erhalten. Einen Berufsschutz gibt es dabei nicht: Geprüft wird, wie viele Stunden Sie in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können.

Voraussetzung sind laut Deutscher Rentenversicherung grundsätzlich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Berufseinsteiger gibt es Ausnahmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Vergleich
Private BerufsunfähigkeitsversicherungGesetzliche Erwerbsminderungsrente
MaßstabZuletzt ausgeübter Beruf (§ 172 VVG)Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI)
LeistungsgrenzeNach Vertrag; die Verbraucherzentrale empfiehlt 50 ProzentVolle Rente: unter 3 Stunden täglich; halbe Rente: 3 bis unter 6 Stunden täglich
HöheVereinbarte RenteNach Versicherungsverlauf; Zugänge 2025 im Schnitt (Zahlbetrag) 1.126 Euro (voll) und 626 Euro (teilweise)
VoraussetzungGesundheitsprüfung beim AbschlussGrundsätzlich 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren

Quelle: § 172 VVG; § 43 SGB VI; Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2026 (Rentenzugänge 2025, Zahlbetrag nach Abzug des Kranken und Pflegeversicherungsbeitrags der Rentner).

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist laut Deutscher Rentenversicherung halb so hoch wie die volle Rente und soll ein Teilzeiteinkommen ergänzen. Wer nur noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann und keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann trotzdem die volle Rente erhalten.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Für Erwerbstätige, die von ihrem Arbeitseinkommen leben, ja. Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung als unverzichtbar für diese Gruppe und neben der Privathaftpflicht als die wichtigste private Versicherung. Der Grund ist der Abstand zwischen dem bisherigen Einkommen und der gesetzlichen Leistung, die zudem an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

Dass es nicht nur körperlich arbeitende Menschen trifft, zeigen die Zahlen der Rentenversicherung. Von den rund 176.000 neuen Erwerbsminderungsrenten 2025 entfielen 41,1 Prozent auf die Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie, 13,9 Prozent auf Krebserkrankungen und 13,5 Prozent auf neurologische Erkrankungen.

Laut Finanztip brauchen Beamte mit langjähriger Dienstzeit nicht immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt erhalten. Wer eine Immobilie finanziert, plant die Absicherung am besten zusammen mit der Baufinanzierung.

Wie hoch sollte die BU Rente sein?

Die versicherte Rente sollte nach Empfehlung der Verbraucherzentrale alle laufenden Ausgaben abdecken, die auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit weiterlaufen, etwa Miete, Haushaltskosten und Altersvorsorge. Als Richtwert nennt sie 80 Prozent des derzeitigen Nettoeinkommens. Finanztip empfiehlt ebenfalls mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehalts.

Die Rente muss auch in zehn oder zwanzig Jahren noch reichen. Die Verbraucherzentrale rät deshalb zu einer Dynamik, also einer planmäßigen Erhöhung von Beitrag und Rente. Ihr Rechenbeispiel: Bei 2 Prozent Inflation pro Jahr haben 1.000 Euro nach 20 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 672,97 Euro.

Wie lange sollte der Vertrag laufen?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Laufzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand, also bis zum 67. Lebensjahr. Das entspricht der Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI für alle, die ab 1964 geboren sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit steigt mit dem Alter. Ein Vertrag, der früher endet, nimmt den Schutz laut Verbraucherzentrale genau in der Zeit weg, in der es besonders darauf ankommt.

Achten Sie auf zwei Begriffe. Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem Versicherungsschutz besteht. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dem eine anerkannte Rente längstens gezahlt wird. Beide können auseinanderfallen. Endet die Versicherungsdauer mit 65, die Leistungsdauer aber mit 67, gibt es keine Rente, wenn die Berufsunfähigkeit erst mit 66 eintritt.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie die BU Rente bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiele einen beruflichen Aufstieg, die Heirat, die Geburt eines Kindes oder einen Hausbau. Welche Anlässe gelten, bis zu welchem Alter und in welcher Höhe nachversichert werden kann, regelt jeder Tarif selbst.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Einen festen Preis gibt es nicht. Finanztip nennt den Beruf als größten Kostenfaktor: Je riskanter der Versicherer ihn einstuft, desto höher der Beitrag. Dazu kommen das Alter beim Abschluss, der Gesundheitszustand, riskante Hobbys, die Höhe der Rente und die Laufzeit. Maßgeblich ist laut Finanztip der Beruf zum Zeitpunkt des Antrags; ein späterer Wechsel in einen risikoreicheren Beruf erhöht den Beitrag nicht.

Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind groß. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Beiträge bei gleichen Leistungen auch schon einmal um 200 Prozent auseinanderliegen können, und gibt folgende Beispiele:

Beitragsbeispiele der Verbraucherzentrale (nur zur Orientierung)
BeispielpersonBU Rente und LaufzeitGünstiger AnbieterTeurer Anbieter
Kaufmännischer Angestellter, 30 Jahre1.000 Euro monatlich bis 67rund 50 Euro im Monatmehr als 100 Euro im Monat
Dachdecker, 20 Jahre1.000 Euro monatlich bis 65rund 100 Euro im Monatmehr als 200 Euro im Monat

Quelle: Verbraucherzentrale, Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern (Stand der Seite: 2. Januar 2025). Beispiele, keine Angebote; Ihr Beitrag kann deutlich abweichen.

Beim Vergleich zählt nicht nur der Zahlbeitrag. Laut Finanztip darf der Versicherer ihn bis zum vertraglich genannten Bruttobeitrag anheben, wenn die Überschüsse geringer ausfallen als erwartet. Wer früh abschließt, etwa als Schüler oder Student, erhält nach Angaben der Verbraucherzentrale meist günstigere Beiträge und eine vorteilhafte Berufseinstufung.

Welche Gesundheitsfragen gibt es und was passiert bei falschen Angaben?

Vor dem Abschluss beantworten Sie Fragen des Versicherers zu Ihrer Gesundheit. Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie alle Ihnen bekannten Umstände angeben, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind und nach denen er in Textform gefragt hat. Das gilt auch für Fragen, die er nach Ihrem Antrag, aber vor der Annahme stellt. Maßgeblich sind also die Fragen und Zeiträume im Antrag.

Welche Folgen eine Verletzung dieser Anzeigepflicht hat, hängt vom Verschulden ab:

Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach §§ 19, 21 und 22 VVG
VerschuldenMögliche Folge
ArglistRücktritt ohne Leistung, auch für bereits eingetretene Fälle; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 21 Abs. 2, § 22 VVG)
VorsatzRücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG)
Grobe FahrlässigkeitRücktritt; hätte der Versicherer den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, stattdessen rückwirkende Vertragsanpassung, etwa Zuschlag oder Ausschluss (§ 19 Abs. 4 VVG)
Einfache Fahrlässigkeit oder kein VerschuldenKündigung mit einer Frist von einem Monat; hätte der Versicherer zu anderen Bedingungen geschlossen, stattdessen Vertragsanpassung, bei einfacher Fahrlässigkeit rückwirkend, ohne Verschulden erst ab der laufenden Versicherungsperiode (§ 19 Abs. 3 und 4 VVG)

Quelle: §§ 19, 21 und 22 VVG

Tritt der Versicherer nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zurück, muss er nach § 21 Abs. 2 VVG trotzdem leisten, wenn der verschwiegene Umstand für die Berufsunfähigkeit und den Umfang der Leistung nicht ursächlich war. Bei Arglist gilt das nicht.

Der Versicherer hat diese Rechte nur, wenn er Sie vorher durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Er muss sie nach § 21 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats schriftlich und mit Begründung geltend machen, nachdem er von der Verletzung erfahren hat. Nach § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind, gilt die Grenze nicht. Erhöht eine Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt sie den verschwiegenen Umstand aus, können Sie nach § 19 Abs. 6 VVG innerhalb eines Monats fristlos kündigen.

Praktisch heißt das: Beantworten Sie jede Frage vollständig und richtig.

Wie funktioniert eine anonyme Risikovoranfrage?

Die Versicherer bewerten dieselben Gesundheitsangaben unterschiedlich. Laut Verbraucherzentrale haben Tests gezeigt, dass ein und dieselbe Person mit identischen Angaben bei manchen Anbietern einen normalen Vertrag, bei anderen einen Risikozuschlag und bei wieder anderen eine Ablehnung erhalten hätte.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage fragt ein Makler oder anderer Dienstleister bei mehreren Versicherern an, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden. Name und Anschrift werden dabei nicht angegeben. So landen Ihre Vorerkrankungen nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht auf Listen. Finanztip nennt in diesem Zusammenhang das Hinweis und Informationssystem der Versicherer (HIS). Stellt ein Versicherer bei einem Antrag einen Grund für einen erheblich höheren Beitrag fest, etwa eine schwere Erkrankung oder einen besonders risikoträchtigen Beruf, kann es laut GDV zu einer Meldung an das HIS kommen. Die Krankheit oder der Beruf werden dort nicht genannt, andere Versicherer erkennen aber, dass eine besondere Tarifeinstufung vorliegt.

Die FF Finanzzentrum UG hat als Versicherungsmakler eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und vergleicht Tarife mehrerer Versicherer. Mehr dazu unter Berufsunfähigkeit.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Ob und wann ein Versicherer leistet, hängt von den Bedingungen des einzelnen Vertrags ab; die GDV Musterbedingungen sind unverbindlich. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns über Kontakt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

Nach § 172 VVG, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent leisten, die voraussichtlich sechs Monate anhält. Diese Werte legt der Vertrag fest, nicht das Gesetz.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Monat?

Das hängt von Beruf, Alter, Gesundheit, Rentenhöhe und Laufzeit ab. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel für einen 30 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 1.000 Euro Rente bis 67 rund 50 Euro im Monat bei einem günstigen und mehr als 100 Euro bei einem teuren Anbieter.

Bekomme ich vom Staat eine Berufsunfähigkeitsrente?

Von der gesetzlichen Rentenversicherung nur, wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI). Alle anderen erhalten bei gesundheitlichen Einschränkungen allenfalls eine Erwerbsminderungsrente. Sie setzt neben den Versicherungszeiten voraus, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, unabhängig von Ihrem Beruf.

Muss ich alle Krankheiten im Antrag angeben?

Sie müssen alle Ihnen bekannten erheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Maßgeblich sind die Fragen und Zeiträume im Antrag. Unvollständige Angaben können zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung führen.

Wie lange kann der Versicherer wegen falscher Angaben zurücktreten?

Nach § 21 Abs. 3 VVG erlöschen seine Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Ist der Versicherungsfall vorher eingetreten, kann er sie auch danach noch geltend machen. Ab Kenntnis der Verletzung hat er dafür einen Monat Zeit. Bei arglistiger Täuschung kann er den Vertrag außerdem nach § 22 VVG anfechten.

Was bringt eine anonyme Risikovoranfrage?

Sie erfahren vor dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen würden. Name und Anschrift werden nicht genannt. So landen Sie laut Verbraucherzentrale mit Ihren Vorerkrankungen nicht auf Listen, die bei späteren Anträgen Probleme machen können.

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz § 172 (Leistung des Versicherers)
  2. Versicherungsvertragsgesetz § 19 (Anzeigepflicht)
  3. Versicherungsvertragsgesetz § 21 (Ausübung der Rechte des Versicherers)
  4. Versicherungsvertragsgesetz § 22 (Arglistige Täuschung)
  5. SGB VI § 43 (Rente wegen Erwerbsminderung)
  6. SGB VI § 240 (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit)
  7. SGB VI § 35 (Regelaltersrente)
  8. GDV: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits Versicherung (Stand 21.07.2025)
  9. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente
  10. Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2026
  11. Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit, wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern
  12. GDV: Hinweis und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS)
  13. Finanztip: Berufsunfähigkeitsversicherung
  14. Finanztip: Was kostet eine BU?

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Der Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Finanzierungsberatung.

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