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Grundbuchauszug beantragen: zuständiges Grundbuchamt für Leonberg
Für Grundstücke in Leonberg ist seit der Grundbuchamtsreform das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig, nicht das Grundbuchamt Böblingen. Einen Grundbuchauszug erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO); Eigentümer sind stets berechtigt. Ein einfacher Ausdruck kostet beim Grundbuchamt 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro.
Welches Grundbuchamt ist für Leonberg zuständig?
Für Leonberg ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig. Das überrascht viele, weil Leonberg im Landkreis Böblingen liegt und das Grundbuchamt Böblingen räumlich näher ist. Maßgeblich ist aber nicht der Landkreis, sondern der frühere Grundbuchamtsbezirk.
Baden-Württemberg hat die Führung der Grundbücher bis zum 1. Januar 2018 schrittweise auf 13 Amtsgerichte übertragen. Im württembergischen Landesteil entstanden zentrale Grundbuchämter unter anderem bei den Amtsgerichten Böblingen und Waiblingen. Das Grundbuchamt Waiblingen hat die Grundbuchämter der Amtsgerichtsbezirke Waiblingen, Backnang, Bad Cannstatt, Leonberg, Ludwigsburg und Schorndorf übernommen. Das frühere Grundbuchamt Leonberg wurde am 27.06.2016 eingegliedert, Renningen am 29.03.2016, Weil der Stadt am 18.04.2016, Weissach am 31.07.2017, Ditzingen am 25.09.2017 und Gerlingen am 18.12.2017.
Böblingen und Sindelfingen gehören dagegen zum Grundbuchamt Böblingen. Stuttgart ist geteilt: Für Stadtbezirke wie Bad Cannstatt, Feuerbach, Weilimdorf oder Zuffenhausen ist Waiblingen zuständig, für Stadtbezirke wie Mitte, Vaihingen oder Degerloch Böblingen. Im Zweifel nennt die Grundbuchamtssuche im Justizportal des Bundes und der Länder das zuständige Amt für Ihre Postleitzahl.
| Gemeinde | Zuständiges Grundbuchamt | Kommunale Grundbucheinsichtsstelle |
|---|---|---|
| Leonberg | Amtsgericht Waiblingen | nicht aufgeführt |
| Rutesheim | Amtsgericht Waiblingen | ja |
| Renningen | Amtsgericht Waiblingen | ja |
| Weil der Stadt | Amtsgericht Waiblingen | ja |
| Weissach | Amtsgericht Waiblingen | nicht aufgeführt |
| Ditzingen | Amtsgericht Waiblingen | nicht aufgeführt |
| Gerlingen | Amtsgericht Waiblingen | nicht aufgeführt |
| Böblingen | Amtsgericht Böblingen | nicht aufgeführt |
| Sindelfingen | Amtsgericht Böblingen | nicht aufgeführt |
| Stuttgart | je nach Stadtbezirk Waiblingen oder Böblingen | in einzelnen Stadtbezirken |
Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder (Grundbuchamtssuche nach Postleitzahl), Amtsgericht Waiblingen, Grundbuchausdruck BW (Liste der kommunalen Grundbucheinsichtsstellen); Stand der Abfrage 15.10.2026
Wo sitzen die Grundbuchämter Waiblingen und Böblingen und wie erreichen Sie sie?
Beide Grundbuchämter sind Abteilungen der jeweiligen Amtsgerichte und haben eigene Anschriften. Anträge schicken Sie am besten schriftlich oder über das Onlineformular, ein persönlicher Besuch ist in Böblingen nur nach Terminvereinbarung möglich.
Das Grundbuchamt Waiblingen, zuständig für Leonberg und die meisten umliegenden Gemeinden, sitzt in der Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen. Telefon 07151 1664-0, E-Mail poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de. Geöffnet ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Nachmittags ist das Amt an einzelnen Tagen zusätzlich telefonisch erreichbar, die aktuellen Zeiten stehen auf der Website des Amtsgerichts Waiblingen.
Das Grundbuchamt Böblingen, zuständig für Böblingen, Sindelfingen und Teile Stuttgarts, sitzt in der Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Telefon 07031 6860-0, E-Mail Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, und zwar nur nach Terminvereinbarung. Die Postanschrift lautet Postfach 1620, 71006 Böblingen.
Die Papiergrundbücher und Grundakten aus der Zeit vor der Reform lagern beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim. Dokumente aus der Grundakte mit Datum vor dem 01.01.2018 fordern Sie nach Auskunft des Grundbuchamts Böblingen dort an.
Gibt es eine Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Leonberg?
Nach der aktuellen Liste der Justiz Baden-Württemberg hat Leonberg keine kommunale Grundbucheinsichtsstelle. Die Stadt Leonberg verweist auf ihrer Website selbst an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen.
In Baden-Württemberg können Gemeinden eigene Grundbucheinsichtsstellen einrichten (§ 35a LFGG). Dort nehmen Sie Einsicht und beantragen Ausdrucke unter denselben rechtlichen Voraussetzungen wie beim Grundbuchamt. Im Bezirk des Grundbuchamts Waiblingen führt die Liste unter anderem Rutesheim, Renningen und Weil der Stadt sowie mehrere Stuttgarter Stadtbezirke. Leonberg, Weissach, Ditzingen und Gerlingen tauchen dort nicht auf. Im Bezirk Böblingen sind Böblingen und Sindelfingen ebenfalls nicht aufgeführt, wohl aber Gemeinden wie Herrenberg, Holzgerlingen oder Weil im Schönbuch.
Ob eine Einsichtsstelle in einer Nachbargemeinde Ihnen auch für ein Grundstück in Leonberg Auskunft gibt, klären Sie bitte vorab telefonisch mit der jeweiligen Gemeinde; feste Regeln dazu nennt die Liste der Justiz nicht. Die Kontaktdaten stehen nach Angabe der Justiz in der Regel auf den Websites der Städte und Gemeinden.
Wer darf einen Grundbuchauszug bekommen?
Einen Grundbuchauszug bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. So regelt es § 12 GBO, und für Ausdrucke gilt dasselbe wie für die Einsicht. Das Grundbuch ist also kein öffentliches Verzeichnis, in dem jeder nachschauen kann.
Eigentümer und Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind stets berechtigt. Alle anderen müssen ihr Interesse belegen. Die Justiz nennt als Beispiele einen Gläubiger des Eigentümers, der einen Vollstreckungstitel vorlegt, und einen Kaufinteressenten mit einer Vollmacht des Eigentümers. Hat das Grundbuchamt Zweifel, kann es einen vollen urkundlichen Nachweis verlangen.
Ohne Darlegung eines berechtigten Interesses dürfen nach § 43 GBV Beauftragte inländischer Behörden das Grundbuch einsehen, außerdem Notare, Rechtsanwälte im nachgewiesenen Auftrag eines Notars, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und dinglich Berechtigte, jeweils für das betreffende Grundstück. Außerdem genügt die für den Einzelfall erklärte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers.
Einsichten und erteilte Abschriften werden grundsätzlich protokolliert, außer wenn der Eigentümer selbst Einsicht nimmt (§ 12 Abs. 4 GBO). Als Eigentümer können Sie nach § 12 Absatz 4 GBO Auskunft aus diesem Protokoll verlangen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie beantragen Sie einen Grundbuchauszug?
Sie beantragen den Auszug beim zuständigen Grundbuchamt, persönlich, schriftlich oder online. Alternativ helfen eine kommunale Grundbucheinsichtsstelle oder ein Notar. Halten Sie den Personalausweis bereit und, wenn Sie nicht Eigentümer sind, die Nachweise für Ihr berechtigtes Interesse.
- Online: Über das Landesportal Grundbuchausdruck BW der Justiz oder über die Onlineformulare der Grundbuchämter Waiblingen und Böblingen, getrennt für natürliche und juristische Personen.
- Schriftlich: Formloser Antrag oder Antragsformular per Post an das zuständige Grundbuchamt, bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht.
- Persönlich: Beim Grundbuchamt mit Personalausweis, in Böblingen nur nach Terminvereinbarung.
- Kommunale Einsichtsstelle: Einsicht und Antrag auf Ausdruck in Gemeinden mit eigener Einsichtsstelle, etwa Rutesheim oder Renningen.
- Notar: Notare dürfen nach § 133a GBO den Grundbuchinhalt mitteilen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Das Grundbuchamt verschickt Ausdrucke aus Datenschutzgründen in der Regel per Post. Die Gebühr zahlen Sie nicht vor Ort, sondern auf eine Rechnung der Landesoberkasse Baden-Württemberg; Bargeld und Schecks nehmen die Grundbuchämter nicht an. Zur Dauer nennt das Serviceportal Baden-Württemberg keine feste Frist, sie hängt vom Geschäftsanfall ab und ist meistens kurz.
Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO braucht eine Genehmigung der Landesjustizverwaltung und ist auf Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, dinglich Berechtigte und von ihnen beauftragte Stellen beschränkt. Für den normalen Antrag eines Eigentümers kommt es nicht in Frage. Die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg ist weder für die Einsicht noch für Ausdrucke zuständig. Private Onlinedienste stellen den Antrag nur für Sie, die Justiz weist ausdrücklich auf mögliche Zusatzkosten hin.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 Euro und ein amtlicher Ausdruck 20 Euro. Die reine Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei. Die Beträge stehen im Kostenverzeichnis des Gerichts und Notarkostengesetzes (GNotKG) und gelten bundesweit.
Lassen Sie sich den Ausdruck elektronisch als Datei übermitteln, halbiert sich die Gebühr. Das Grundbuchamt Böblingen nennt dafür den Versand über das elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach. Neben den Gebühren für Ausdrucke wird keine Dokumentenpauschale erhoben. Anders bei Kopien aus der elektronischen Grundakte, also etwa aus Urkunden, auf die das Grundbuch verweist: Dafür fällt eine Dokumentenpauschale nach KV 31000 GNotKG an.
Beim Notar gelten eigene Gebührennummern. Hinzu kommen nach Angabe des Serviceportals Baden-Württemberg Umsatzsteuer, die Abrufgebühr für den Grundbuchabruf und Versandkosten.
| Art | Grundbuchamt | Nummer KV GNotKG | Notar | Nummer KV GNotKG |
|---|---|---|---|---|
| Einsicht | gebührenfrei | – | 15,00 Euro, nur wenn nicht Teil eines anderen gebührenpflichtigen Geschäfts | 25209 |
| Einfacher Ausdruck (Papier) | 10,00 € | 17000 | 10,00 € | 25210 |
| Amtlicher Ausdruck (Papier) | 20,00 € | 17001 | 15,00 € | 25211 |
| Unbeglaubigte Datei | 5,00 € | 17002 | 5,00 € | 25212 |
| Beglaubigte Datei | 10,00 € | 17003 | 10,00 € | 25213 |
Quelle: Gerichts und Notarkostengesetz, Anlage 1 Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de); Notargebühren zuzüglich Umsatzsteuer, Abrufgebühr und Versand
Einfacher oder amtlicher Ausdruck: welchen brauchen Sie?
Der amtliche Ausdruck ist die beglaubigte Fassung. Er hat nach § 131 GBO die gleiche Wirkung wie eine beglaubigte Abschrift. Der einfache Ausdruck dient zur Information und kostet die Hälfte.
Da das Grundbuch in Baden-Württemberg elektronisch geführt wird, gibt es keine Abschrift im klassischen Sinn mehr. An ihre Stelle tritt der Ausdruck, an die Stelle der beglaubigten Abschrift der amtliche Ausdruck. Ausdrucke werden nicht unterschrieben. Der einfache Ausdruck trägt nach § 78 GBV die Aufschrift „Ausdruck“ und das Datum des Datenabrufs. Der amtliche Ausdruck ist gesiegelt oder trägt einen eingedruckten Abdruck des Dienstsiegels und ist als „Amtlicher Ausdruck“ gekennzeichnet.
Wenn Sie nur prüfen wollen, wer eingetragen ist oder welche Belastungen bestehen, genügt oft der einfache Ausdruck. Verlangt eine Stelle ausdrücklich einen beglaubigten oder amtlichen Nachweis, beantragen Sie den amtlichen Ausdruck. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Stelle nach, die den Auszug von Ihnen haben möchte, dann zahlen Sie nicht doppelt.
Was steht in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs?
Jedes Grundbuchblatt besteht nach § 4 GBV aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen, Abteilung III die Grundpfandrechte wie Grundschulden.
Wer einen Grundbuchauszug zum ersten Mal liest, findet sich mit dieser Gliederung schnell zurecht. Die Aufschrift nennt Amtsgericht, Grundbuchbezirk sowie Band und Blatt. Im Bestandsverzeichnis stehen die Grundstücke mit Gemarkung, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage, also Straße und Hausnummer.
| Teil | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Aufschrift | Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Nummer von Band und Blatt | § 5 GBV |
| Bestandsverzeichnis | Grundstücke mit Gemarkung, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage; Rechte zugunsten des Grundstücks | §§ 6, 7 GBV |
| Abteilung I | Eigentümer und Grundlage des Erwerbs, etwa Auflassung, Erbschein oder Testament | § 9 GBV |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen außer Grundpfandrechten, etwa Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen | § 10 GBV |
| Abteilung III | Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden mit Betrag | § 11 GBV |
Quelle: Grundbuchverfügung (GBV), §§ 4 bis 11, gesetze-im-internet.de
Wofür brauchen Sie den Grundbuchauszug bei Verkauf, Finanzierung und Erbe?
Der Grundbuchauszug zeigt, wem eine Immobilie gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Deshalb spielt er beim Verkauf, bei einer Finanzierung und im Erbfall eine zentrale Rolle.
Beim Verkauf belegt Abteilung I, dass Sie als Eigentümer eingetragen sind. Abteilung II zeigt Rechte Dritter wie Wegerechte oder Wohnrechte, die den Wert und die Nutzung beeinflussen können. Kaufinteressenten erhalten einen Ausdruck in der Regel nur mit Ihrer Vollmacht oder Zustimmung, das nennt die Justiz ausdrücklich als Beispiel. Wenn Sie den Verkauf vorbereiten, finden Sie weitere Hinweise auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
Bei einer Finanzierung ist Abteilung III entscheidend, denn dort stehen Grundschulden und Hypotheken mit ihrem Betrag. So sehen Sie, welche Sicherheiten bereits eingetragen sind. Mehr zum Ablauf finden Sie unter Baufinanzierung.
Im Erbfall muss das Grundbuch auf die Erben berichtigt werden. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall, fällt für die Eintragung der Erben keine Gebühr an (Anmerkung zu KV 14110 GNotKG). Dieser Artikel ersetzt keine Rechts oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ist das Grundbuchamt Böblingen für Leonberg zuständig?
Nein. Für Leonberg ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen. Das Grundbuchamt Böblingen ist unter anderem für Böblingen, Sindelfingen und Teile Stuttgarts zuständig.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Baden-Württemberg?
Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 Euro und ein amtlicher Ausdruck 20 Euro (KV 17000 und 17001 GNotKG). Als elektronische Datei sind es 5 Euro und 10 Euro, die Einsicht selbst ist gebührenfrei.
Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?
Ja. Die Justiz Baden-Württemberg bietet ein Onlineportal für Grundbuchausdrucke an, und die Grundbuchämter Waiblingen und Böblingen haben eigene Onlineformulare. Den direkten Datenabruf nach § 133 GBO können dagegen nur Notare, Behörden und bestimmte andere Stellen nutzen.
Darf jeder einen Grundbuchauszug anfordern?
Nein. Nach § 12 GBO erhält einen Auszug nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer sind stets berechtigt, Kaufinteressenten brauchen in der Regel eine Vollmacht oder die Zustimmung des Eigentümers.
Wo ist das Grundbuchamt Böblingen?
Das Grundbuchamt Böblingen sitzt in der Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon 07031 6860-0. Persönlich geöffnet ist montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, nur nach Terminvereinbarung.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und amtlichem Grundbuchauszug?
Der amtliche Ausdruck ist gesiegelt und hat nach § 131 GBO die Wirkung einer beglaubigten Abschrift. Der einfache Ausdruck dient zur Information und kostet beim Grundbuchamt 10 statt 20 Euro.
Bekomme ich den Grundbuchauszug im Rathaus Leonberg?
Nein, Leonberg steht nicht auf der Liste der kommunalen Grundbucheinsichtsstellen. In der Nachbarschaft gibt es Einsichtsstellen unter anderem in Rutesheim, Renningen und Weil der Stadt.
Quellen
- Amtsgericht Waiblingen: Grundbuchamt (Zuständigkeit, eingegliederte Grundbuchämter, Kontakt)
- Amtsgericht Waiblingen: Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke
- Amtsgericht Böblingen: Grundbuchamt und Grundbuchamtsreform
- Amtsgericht Böblingen: Grundbucheinsicht, Grundbuchausdrucke, Ausdrucke aus der Grundakte
- Amtsgericht Böblingen: Grundbuchamt Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten
- Grundbuchausdruck BW: Onlineantrag
- Grundbuchausdruck BW: Kommunale Grundbucheinsichtsstellen
- Grundbuchausdruck BW: Allgemeine Informationen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts und Gerichtsverzeichnis (Grundbuchamtssuche)
- Stadt Leonberg: Grundbuchauszüge
- Stadt Böblingen / Serviceportal: Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundbuchordnung § 12
- Grundbuchordnung § 131
- Grundbuchordnung § 133
- Grundbuchordnung § 133a
- Grundbuchverfügung §§ 4 bis 11, 43, 78
- Gerichts und Notarkostengesetz, Kostenverzeichnis (Anlage 1)
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Der Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Finanzierungsberatung.
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