Absichern
Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung: Kosten und Nutzen
Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe nur, wenn die versicherte Person stirbt. Bei einer Baufinanzierung sorgt sie dafür, dass Partner und Kinder den Kredit nicht allein aus dem verbleibenden Einkommen tragen müssen. Die Kosten hängen vor allem von Versicherungssumme, Laufzeit, Alter, Gesundheit, Beruf und Rauchen ab. Stiftung Warentest nennt als Beispiel für eine 35 Jahre alte Modellkundin 114 Euro im Jahr bei 100.000 Euro Versicherungssumme im günstigsten Tarif (Finanztest 2/2023).
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung versichert das Todesfallrisiko einer Person mit einer festen Versicherungssumme. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer diese Summe an die Person, die im Vertrag als Bezugsberechtigte eingetragen ist. Wer das ist, legt der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG fest. Er kann es später ändern, solange er das Bezugsrecht nicht unwiderruflich eingeräumt hat.
Anders als eine Kapitallebensversicherung ist die Risikolebensversicherung keine Geldanlage. Tritt der Todesfall nicht ein, läuft der Vertrag aus, ohne dass Geld ausgezahlt wird. Weil der Versicherungsfall eher selten eintritt, ist der Schutz laut Verbraucherzentrale Hamburg relativ günstig. Sie rät davon ab, Sparen und Risikoschutz in einem Vertrag zu kombinieren.
Stiftung Warentest hat bei den untersuchten Tarifen (Finanztest 2/2023) keine relevanten Leistungsunterschiede festgestellt. Maßgeblich bleiben dennoch die Bedingungen Ihres Vertrags.
Warum ist eine Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung wichtig?
Stirbt einer der Kreditnehmer, bleibt die Restschuld. Der überlebende Partner muss die Raten dann allein tragen, oft zusätzlich zur Betreuung der Kinder. Ohne Absicherung muss die verbliebene Person laut Verbraucherzentrale Hamburg unter Umständen die Immobilie verkaufen.
Finanztip nennt deshalb zwei klassische Fälle, in denen die Versicherung sinnvoll ist: wenn die Familie auf ein Einkommen angewiesen ist und wenn ein Paar gemeinsam einen Hauskredit abbezahlt. Für Unverheiratete ist der Punkt besonders wichtig, denn sie haben laut Finanztip keinen Anspruch auf Witwenrente.
Nicht jeder braucht den Schutz. Paare, die finanziell unabhängig voneinander sind, können laut Stiftung Warentest darauf verzichten. Wie hoch die monatliche Belastung durch den Kredit überhaupt sein darf, zeigt unser Ratgeber Wie viel Haus kann ich mir leisten?.
Verlangt die Bank eine Risikolebensversicherung?
Viele Kreditinstitute und auch Bausparkassen verpflichten ihre Darlehensnehmer laut Verbraucherzentrale Hamburg zum Abschluss einer Risikolebensversicherung, weil sie sicherstellen wollen, dass das Darlehen zurückgezahlt wird. Ob und in welcher Höhe Ihre Bank einen Nachweis verlangt, legt sie selbst fest.
Die Verbraucherzentrale hält diese Forderung für legitim, rät aber, sich den Anbieter nicht vorschreiben zu lassen. Die von der Bank empfohlene Risikolebensversicherung ist nach ihrer Einschätzung weder zwangsläufig die günstigste noch die beste.
Rechtlich darf eine Bank ein Immobiliardarlehen nach § 492b Abs. 2 BGB nur dann an eine Versicherung koppeln, wenn Sie diese auch bei einem anderen als dem von der Bank bevorzugten Anbieter abschließen dürfen.
Konstante oder fallende Versicherungssumme?
Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt der Betrag über die gesamte Laufzeit gleich. Bei einer fallenden Summe sinkt er jedes Jahr und folgt damit grob der Restschuld des Kredits. Finanztip unterscheidet zwei Varianten: Bei der linear fallenden Summe sinkt sie jährlich um denselben Betrag. Bei der annuitätisch fallenden Summe sinkt sie mit der Restschuld; weil der Zinsanteil der Rate nicht berücksichtigt wird, fällt sie anfangs langsamer. Beide Varianten sind laut Finanztip günstiger als eine konstante Summe.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht fallende Summen kritisch. Der Finanzbedarf könne schwanken und müsse nicht stetig sinken, außerdem seien solche Verträge nicht wesentlich günstiger. Eine konstante Summe lässt sich laut Finanztip und Verbraucherzentrale jederzeit herabsetzen, wenn weniger Schutz nötig ist.
| Merkmal | Konstante Summe | Fallende Summe |
|---|---|---|
| Verlauf der Summe | bleibt gleich | sinkt jährlich, linear oder mit der Restschuld |
| Beitrag | höher | niedriger, laut Verbraucherzentrale aber nicht wesentlich |
| Passt zu | Familienabsicherung und Kredit zusammen | reiner Kreditabsicherung ohne Familienschutz |
| Anpassung | Summe kann jederzeit gesenkt werden | folgt dem vereinbarten Plan |
Quelle: Finanztip, Ratgeber Risikolebensversicherung; Verbraucherzentrale Hamburg, Risikolebensversicherung
Für die Praxis heißt das: Soll der Vertrag nur den Kredit absichern, kann eine fallende Summe passen. Soll er zusätzlich Partner und Kinder versorgen, empfiehlt Finanztip eine konstante Summe.
Wie hoch sollten Versicherungssumme und Laufzeit sein?
Als Richtwert nennen Stiftung Warentest und Finanztip das Drei bis Fünffache des Bruttojahresgehalts. Sichern Sie im selben Vertrag zusätzlich die Immobilie ab, rechnen Sie die Restschuld des Kredits dazu.
Genauer ist es laut Verbraucherzentrale Hamburg, die Versorgungslücke zu berechnen: welches Einkommen wie viele Jahre fehlen würde und ob Witwen oder Waisenrente einen Teil auffangen. Knapp rechnen lohnt sich nicht, weil die Beiträge nicht im selben Verhältnis steigen wie die Summe.
Die Laufzeit können Sie frei wählen. Zur Absicherung der Immobilie sollte der Vertrag laut Finanztip laufen, bis das Objekt schuldenfrei ist, also nicht nur bis zum Ende der Zinsbindung. Für die Familienabsicherung eignet sich ein Enddatum, zu dem die Kinder voraussichtlich für sich selbst sorgen können.
Verbundene Leben, Einzelverträge oder über Kreuz?
Paare haben drei Möglichkeiten. Bei einer Police auf verbundene Leben sind beide in einem einzigen Vertrag versichert. Stirbt ein Partner, erhält der andere die Summe, danach endet der Vertrag. Sterben beide gleichzeitig, wird laut Verbraucherzentrale Hamburg nur einmal gezahlt. Sie hält diese Variante nicht für empfehlenswert, auch wegen Problemen bei einer Trennung und weil sie meist nicht viel günstiger ist.
Bei zwei Einzelverträgen versichert jeder sein eigenes Leben und setzt den Partner als Bezugsberechtigten ein. Bei zwei Verträgen über Kreuz versichert dagegen jeder das Leben des anderen: Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sind dieselbe Person, versichert ist der Partner. Stirbt der Partner, erhält der Überlebende das Geld aus seinem eigenen Vertrag. Für einen solchen Vertrag braucht es nach § 150 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person.
Finanztip hält Verträge über Kreuz in der Praxis meist für sinnvoller als Einzelverträge. Trennt sich das Paar, können sie mit Zustimmung beider wie Einzelverträge weitergeführt werden.
| Vertragsform | Wer ist versichert | Wer erhält das Geld | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Verbundene Leben | beide in einem Vertrag | der überlebende Partner | Vertrag endet nach dem ersten Todesfall, nur eine Auszahlung |
| Zwei Einzelverträge | jeder sein eigenes Leben | der Partner als Bezugsberechtigter | Auszahlung kann erbschaftsteuerpflichtig sein |
| Zwei Verträge über Kreuz | jeder das Leben des Partners | der Versicherungsnehmer selbst | schriftliche Einwilligung des Versicherten nach § 150 VVG |
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg; Finanztip; § 150 VVG
Wird die Auszahlung versteuert?
Die Auszahlung ist kein steuerpflichtiger Versicherungsertrag: Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums fällt die Kapitalauszahlung aus einer reinen Risikoversicherung nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Anders bei der Erbschaftsteuer. Erhält jemand Geld aus einem Vertrag, den der Verstorbene geschlossen hat, ist das nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ein Erwerb von Todes wegen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben nach § 16 ErbStG einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Unverheiratete Partner gehören nach § 15 ErbStG zur Steuerklasse III und haben nur 20.000 Euro Freibetrag.
Bei Verträgen über Kreuz erhält der Überlebende das Geld aus seinem eigenen Vertrag und erbt es nicht. Erbschaftsteuer fällt laut Finanztip dann nicht an. Nach den Erbschaftsteuerrichtlinien (R E 3.7 Abs. 2 ErbStR 2019) kommt es bei Lebensversicherungen darauf an, wer die Beiträge gezahlt hat: Der Erbschaftsteuer unterliegt nur der Teil der Leistung, der auf Beiträge des Verstorbenen entfällt, und wer selbst gezahlt hat, muss das nachweisen. Zahlen Sie die Beiträge für Ihren eigenen Vertrag deshalb nachweisbar selbst. Für die Gestaltung im Einzelfall ist ein Steuerberater zuständig.
| Verheiratet | Unverheiratet | |
|---|---|---|
| Steuerklasse | I | III |
| Persönlicher Freibetrag | 500.000 Euro | 20.000 Euro |
| Steuerpflichtiger Betrag | 0 Euro | 280.000 Euro |
| Steuersatz | entfällt | 30 Prozent |
| Erbschaftsteuer | 0 Euro | 84.000 Euro |
Quelle: Eigene Berechnung nach §§ 15, 16 und 19 ErbStG; vereinfacht, ohne weiteres Vermögen und ohne weitere Freibeträge.
Wovon hängen die Kosten einer Risikolebensversicherung ab?
Der Beitrag richtet sich laut Finanztip zuerst nach Versicherungssumme und Laufzeit, dann nach persönlichen Risikomerkmalen. Diese Merkmale spielen eine Rolle:
- Alter bei Vertragsbeginn
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
- Rauchen oder Nichtrauchen
- körperliche Belastung im Beruf
- riskante Hobbys wie Motorradfahren oder Tauchen
- Über oder Untergewicht
Jeder Versicherer bewertet diese Merkmale anders. Laut Stiftung Warentest kosten teure Angebote mehr als dreimal so viel wie günstige. Als Beispiel nennt Stiftung Warentest im Vergleich aus Finanztest 2/2023 eine Modellkundin, 35 Jahre alt und Abteilungsleiterin: Im günstigsten Tarif zahlte sie für 450.000 Euro Versicherungssumme 433 Euro im Jahr, für 100.000 Euro 114 Euro im Jahr. Das ist ein Beispiel mit Beiträgen von Anfang 2023, kein Angebot für Ihren Fall.
Die Beiträge zählen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu den Vorsorgeaufwendungen. Der Abzug ist nach § 10 Abs. 4 EStG zusammen mit Kranken und Pflegeversicherung begrenzt. Übersteigen schon die Beiträge zur Basiskranken und Pflegeversicherung den Höchstbetrag, wirkt sich die Risikolebensversicherung steuerlich nicht aus.
Was gilt bei den Gesundheitsfragen?
Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Fragen zu Gesundheit, Beruf und Lebensumständen. Nach § 19 VVG müssen Sie alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Das nennt man vorvertragliche Anzeigepflicht. Verletzen Sie sie, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag zu anderen Bedingungen fortführen. Voraussetzung ist, dass er Sie vorher in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat. Ein Rücktritt nach dem Todesfall bedeutet nach § 21 VVG in der Regel, dass nichts gezahlt wird, außer der verschwiegene Umstand hatte mit dem Todesfall nichts zu tun. Bei Arglist entfällt die Leistung in jedem Fall.
Diese Rechte erlöschen nach § 21 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren. Ist der Todesfall vor Ablauf der Frist eingetreten, kann sich der Versicherer auch danach noch auf die Verletzung berufen.
Mit Vorerkrankungen ist ein Abschluss möglich, oft aber nur mit Risikozuschlag. Finanztip empfiehlt dann eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler bei mehreren Versicherern. Gesundheitliche Veränderungen nach Vertragsschluss müssen Sie laut Finanztip nicht nachmelden, als Ausnahme nennt Finanztip den Beginn des Rauchens. Rechtlich gilt nach § 158 VVG als Gefahrerhöhung nur, was im Vertrag ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Ob Sie das Rauchen melden müssen, ergibt sich deshalb aus den Bedingungen Ihres Vertrags.
Ist eine Restschuldversicherung eine Alternative?
Banken bieten zum Kredit oft eine Restschuldversicherung an. Sie soll die Raten bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernehmen. Die Verbraucherzentralen raten meist davon ab: Die Policen seien in der Regel sehr teuer, enthielten viele Ausschlüsse, Wartezeiten und Karenzzeiten und sprängen häufig nicht ein. In einem Fallbeispiel der Verbraucherzentrale NRW zu einem Kredit über 18.000 Euro mit acht Jahren Laufzeit stieg der effektive Jahreszins von 8,49 auf 16,89 Prozent, wenn man die Beiträge für zwei mitfinanzierte Restschuldversicherungen einrechnet.
Für den Todesfall nennt die Verbraucherzentrale die Risikolebensversicherung als sinnvolle Lösung, für den Verlust der Arbeitskraft die Berufsunfähigkeitsversicherung. Finanztip sieht das für Immobilienkredite ebenso.
Wie gehen Sie beim Abschluss vor?
Klären Sie zuerst, was abgesichert werden soll: nur der Kredit oder zusätzlich die Familie. Daraus folgen Versicherungssumme, Verlauf der Summe und Laufzeit. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß und vergleichen Sie Angebote mehrerer Versicherer. Nach § 152 VVG können Sie eine Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
Die FF Finanzzentrum UG ist als Versicherungsmakler nach § 34d GewO zugelassen und vergleicht Tarife mehrerer Versicherer. Als Immobiliardarlehensvermittler begleiten wir auch die Baufinanzierung selbst, sodass Kredit und Absicherung zusammenpassen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Häufige Fragen
Ist eine Risikolebensversicherung bei einer Baufinanzierung sinnvoll?
Ja, wenn Partner oder Kinder auf Ihr Einkommen angewiesen sind oder ein Paar den Kredit gemeinsam abbezahlt. Dann verhindert sie, dass die Hinterbliebenen die Raten allein tragen müssen. Paare, die finanziell unabhängig voneinander sind, können laut Stiftung Warentest darauf verzichten.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Das hängt von Versicherungssumme, Laufzeit, Alter, Gesundheit, Beruf und Rauchen ab. Stiftung Warentest nennt als Beispiel für eine 35 Jahre alte Modellkundin im günstigsten Tarif 114 Euro im Jahr bei 100.000 Euro und 433 Euro im Jahr bei 450.000 Euro Versicherungssumme (Finanztest 2/2023).
Muss ich für eine Baufinanzierung eine Risikolebensversicherung abschließen?
Das legt die Bank fest. Viele Kreditinstitute und Bausparkassen verpflichten ihre Darlehensnehmer laut Verbraucherzentrale Hamburg aber dazu. Den Versicherer dürfen Sie nach § 492b Abs. 2 BGB selbst auswählen.
Muss die Auszahlung versteuert werden?
Als Versicherungsertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG wird sie laut Bundesfinanzministerium nicht besteuert. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn der Verstorbene Versicherungsnehmer war. Für unverheiratete Partner liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro, Verträge über Kreuz vermeiden das, wenn jeder die Beiträge für seinen Vertrag selbst zahlt.
Was bedeutet Risikolebensversicherung über Kreuz?
Jeder Partner schließt einen Vertrag auf das Leben des anderen ab und ist selbst Bezugsberechtigter. Stirbt der Partner, bekommt der Überlebende das Geld aus seinem eigenen Vertrag und erbt es nicht. Die versicherte Person muss nach § 150 VVG schriftlich einwilligen.
Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?
Je nach Verschulden kann der Versicherer nach § 19 VVG zurücktreten, kündigen oder andere Bedingungen verlangen. Diese Rechte erlöschen nach § 21 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsfall vorher eingetreten ist.
Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz § 19 (Anzeigepflicht)
- Versicherungsvertragsgesetz § 21 (Ausübung der Rechte des Versicherers)
- Versicherungsvertragsgesetz § 150 (Versicherte Person)
- Versicherungsvertragsgesetz § 152 (Widerruf des Versicherungsnehmers)
- Versicherungsvertragsgesetz § 158 (Gefahränderung)
- Versicherungsvertragsgesetz § 159 (Bezugsberechtigung)
- Erbschaftsteuergesetz § 3 (Erwerb von Todes wegen)
- Erbschaftsteuergesetz § 15 (Steuerklassen)
- Erbschaftsteuergesetz § 16 (Freibeträge)
- Erbschaftsteuergesetz § 19 (Steuersätze)
- Einkommensteuergesetz § 10 (Sonderausgaben)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 492b (Zulässige Kopplungsgeschäfte)
- BMF, Erbschaftsteuer Handbuch: R E 3.7 ErbStR 2019, Verträge zugunsten Dritter und Lebensversicherungen
- BMF, Einkommensteuer Handbuch: Besteuerung von Versicherungserträgen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Risikolebensversicherung, Schutz für die Familie
- Verbraucherzentrale: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig
- Stiftung Warentest: Risikolebensversicherung im Vergleich
- Finanztip: Risikolebensversicherung
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Der Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Finanzierungsberatung.
Baufinanzierung und Absicherung zusammen planen
Wir vermitteln Ihre Baufinanzierung und vergleichen als Versicherungsmakler Risikolebensversicherungen mehrerer Versicherer, damit Kredit und Absicherung zueinander passen.
